Brandschutz

Lesen Sie mehr über Brandschutz

Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsschutz

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung,
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen,
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen,
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers,
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und
  • Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel,
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken,
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen,
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
  • Brandschutzbegehungen,
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen,
  • Regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz,
  • Aus- und Fortbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern,
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen,
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege,
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden,

  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden,

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen,
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle,
  • Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsschutz

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung,
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen,
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen,
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers,
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und
  • Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel,
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken,
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen,
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
  • Brandschutzbegehungen,
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen,
  • Regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz,
  • Aus- und Fortbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern,
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen,
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege,
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden,

  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden,

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen,
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle,
  • Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht