Schulungen (Bediener/Prüfer)

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Schulungen (Bediener/Prüfer)

  • Atemschutz G26.1-3, Selbstretter
  • Brandschutzhelfer,
  • Erdbaumaschinen,
  • Flurförderzeuge/Regalbediengeräte,
  • Krane/Anschläger,
  • Hubarbeitsbühnen,
  • Ladungssicherung

  • Sicherung von Baustellen im Verkehrsbereich (RSA21),
  • Regale
  • Fahrzeuge
  • Gerüste
  • Einweisungen in Arbeitsmittel
  • Befähigte Person (ehem. UVV-Prüfer)

Schulungen (Bediener/Prüfer)

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung,
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen,
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen,
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers,
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und
  • Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel,
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken,
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen,
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
  • Brandschutzbegehungen,
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen,
  • Regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz,
  • Aus- und Fortbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern,
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen,
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege,
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden,

  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden,

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen,
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle,
  • Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht