Schulungen (Bediener/Prüfer)
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Schulungen (Bediener/Prüfer)
- Atemschutz G26.1-3, Selbstretter
- Brandschutzhelfer,
- Erdbaumaschinen,
- Flurförderzeuge/Regalbediengeräte,
- Krane/Anschläger,
- Hubarbeitsbühnen,
Ladungssicherung
- Sicherung von Baustellen im Verkehrsbereich (RSA21),
- Regale
- Fahrzeuge
- Gerüste
- Einweisungen in Arbeitsmittel
- Befähigte Person (ehem. UVV-Prüfer)
Schulungen (Bediener/Prüfer)
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung,
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen,
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen,
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen,
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers,
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und
- Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel,
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken,
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen,
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
- Brandschutzbegehungen,
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen,
- Regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz,
- Aus- und Fortbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern,
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen,
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege,
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden,
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen,
Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden,
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen,
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle,
- Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
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